Wissenwertes in Textform
Verhaltensgrundregeln bezüglich Flucht- und Rettungswegen
Mitarbeitende sollten
- sich mit den Flucht- und Rettungswegen im Unternehmen vertraut machen,
- auf den Zustand von Flucht- und Rettungswegen achten und bei Mängeln den Vorgesetzten darüber informieren,
- nicht selbst bewusst oder gedankenlos Flucht- und Rettungswege verstellen und
- durch eigenes Verhalten dazu beitragen, dass die Flucht- und Rettungswege nicht in Anspruch genommen werden müssen.
Sicherheitsbeauftragte und Leitungspersonal sollte
- sich nach Möglichkeit regelmäßig von einem ordnungsgemäßen Zustand der Flucht- und Rettungswege überzeugen und
- Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Missständen sofort veranlassen.
Brandschutztüren
Brand- und Rauchschutztüren sind so konstruiert, dass Sie sich im Falle eines Brandes oder bei Auslösen eines Alarms automatisch schließen und so die Brand- und Rauchausbreitung unterbinden.
Brand- und Rauchschutzschutztüren dürfen nicht durch Keile am Schließen gehindert werden!
Brandmeldeeinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Kennzeichnungen für brandschutztechnische Einrichtungen
- müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein,
- funktionsfähig gehalten,
- vor Beschädigung geschützt
- und regelmäßig durch sachkundige Mitarbeiter geprüft werden, was zu dokumentieren ist.
Besonders automatische Brandmeldeeinrichtungen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten und Fehlalarmierungen zu vermeiden.
Wartung und Instandhaltung
- Prüfung alle zwei Jahre durch sachkundige Fachkraft
- Zu prüfen sind:
- Allgemeiner Zustand, Sauberkeit, Beschriftung,
- Armaturen, Schläuche, Sicherungen,
- Fälligkeit der Prüffristen,
- Schutzanstriche,
- Kunststoffformteile auf Beschädigung,
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen,
- Gewicht und Volumen des Löschmittels,
- Zustand des Löschmittels,
- Gewindeanschlüsse,
- Sicherheitseinrichtungen auf Beschädigung,
- Dichtungen und Dichtstellen,
- Leitungen und Kanäle,
- Druckbeaufschlagung bei Druckluftlöschern.
Kennzeichen
- Anbringung von Kennzeichen durch entsprechend verantwortliche Personen, z.B. Brandschutzbeauftragte
- Brandschutzhelfer achten auf mängelfreien Zustand von Kennzeichnungen und Einhaltung von Warnhinweisen und Geboten
Die Beachtung von Warnhinweisen und Gebotsschildern dient der Vorbeugung von Gefährdungen. Wer solche Hinweise und daraus ergebende Vorsichtsmaßnahmen missachtet, handelt fahrlässig.
Gefährdungen durch Fahrlässigkeit
Brandgefährdungen, die häufig durch Fahrlässigkeit entstehen, sind unbedingt zu vermeiden. Dazu gehört:
- Bestehende Rauchverbote zu beachten,
- Tabakreste und Asche in vorgesehenen Behältern zu entsorgen, z.B. nicht in Papierkörben, in die Natur oder brennbare Behälter,
- Brandsicherungsanlagen niemals zu umgehen oder außer Betrieb zu setzen,
- Feuerlöscheinrichtungen stets einsatzbereit zu halten,
- Offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt zu lassen,
- Stoffe oder technische Geräte, besonders elektrischer Geräte und Anlagen, niemals zweckentfremdet einzusetzen,
- der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder potentiellen Zündquellen nur nach Unterweisung und
- der Umgang mit gefährlichen Stoffen mit besonderem Gefahrenbewusstsein.
Küche
In der Küche besteht eine erhöhte Brandgefahr, weil hier mit Zündquellen, wie offenes Feuer, heiße Herdplatten oder elektrischen Geräten gearbeitet wird und leicht entzündlicher Stoffe, wie Öl oder Gas genutzt werden. Auch heißes Wasser oder Öl kann zu Gefährdungen führen.
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Beim Kochen den Herd niemals unbeaufsichtigt lassen,
- Herd nach dem Kochen abschalten
- Gasherd und Verschlusszustand von Gasflaschen nach dem Kochen gewissenhaft kontrollieren
- Sicherheitsabstände für entzündliche Stoffe (z.B. Öl) und Zündquellen wahren
- Unnötige Erwärmungen vermeiden und dadurch Selbstentzündung verhindern
- Ölbrände oder Feuer an elektrischen Anlagen niemals mit Wasser löschen!
- Dunstabzugshauben verhindern Sättigung der Luft mit entzündlichen Stoffen
- Vorsicht mit Reinigungsmitteln!
Elektrogeräte
Das unbeaufsichtigte Betreiben von Elektrogeräten oder die Nutzung beschädigter elektrischer Geräte stellt eine große Brandgefährdung dar.
Brandverhütungsmaßnahmen
- Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen!
- Vor Verlassen des Raumes alle Geräte ausschalten!
- Bei Arbeitsschluss alle Räume kontrollieren!
- Private Heizgeräte nur mit Genehmigung des Betriebes benutzen!
- Nur geeignete und geprüfte Geräte bestimmungsgemäß verwenden!
- Keine Überlastung von Stromleitungen!
- Beschädigungen oder Auffälligkeiten an elektrischen Leitungen unverzüglich durch eine Fachkraft beseitigen lassen, bis dahin keine Inbetriebnahme des elektrischen Gerätes!
- Richtige Dimensionierung elektrischer Überlastschutzeinrichtungen, keine Manipulation!
- Nur Glühlampen mit einer Leistung verwenden, für die der Beleuchtungskörper ausgelegt ist, Glühlampe nicht mit anderen Stoffen umwickeln oder einfärben, Sicherheitsabstände zu Glühlampen wahren und Lampen nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen betreiben
Impressum
Produzent & Herausgeber
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Musik:
bluevalley (CD44-28l, CD4_012, CD5_025)